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Gewerbesteuer | Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei unterjährigem Nutzen- und Lastenwechsel
Die erweiterte Kürzung der Gewerbesteuer nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist nicht zu gewähren, wenn die Gesellschaft zwar im Vorjahr erstmalig Kaufverträge über Grundstücke abgeschlossen hat, der Nutzen- und Lastenwechsel aber erst während des laufenden Jahres erfolgt. Dann ist nämlich nicht während des gesamten laufenden Erhebungszeitraums eigener Grundbesitz genutzt bzw. verwaltet worden.
[i]Kaufvertrag im Jahr 2018, aber Nutzen- und Lastenwechsel erst im Laufe des StreitjahresDie Klägerin war eine GmbH, die im November 2018 mehrere Grundstücke durch notarielle Kaufverträge erwarb; der Nutzen- und Lastenwechsel erfolgte aber erst am . Bereits ab November 2018 plante die Klägerin Umbaumaßnahmen und bemühte sich um Mieter. Mit notariellem Kaufvertrag vom veräußerte die Klägerin die Grundstücke an einen Erwerber.
[i]Keine erweiterte Kürzung mangels Nutzen- und LastenwechselsDas FG Berlin-Brandenburg erkannte weder die erweiterte...