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Gewerbesteuer | Keine Gewerbesteuerpflicht bei bloßer „Aufwärtsinfektion“
Eine freiberuflich tätige Personengesellschaft, die gewerbliche Beteiligungseinkünfte aus einer Mitunternehmerschaft bezieht, wird einkommensteuerlich zwar als insgesamt gewerblich nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Var. 2 EStG behandelt (sogenannte Aufwärtsinfektion). Die Aufwärtsinfektion führt aber nicht zur Gewerbesteuerpflicht.
[i]Freiberuflich tätige Personengesellschaft bezog gewerbliche BeteiligungseinkünfteDie Klägerin war eine Steuerberatungsgesellschaft in Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Die Klägerin war außerdem an der gewerblich tätigen E-GmbH & Co. KG beteiligt, von der sie im Streitjahr 2014 Beteiligungseinkünfte aus Gewerbebetrieb bezog. Das Finanzamt ging von einer Aufwärtsinfektion aus und unterwarf den gesamten Gewinn der Klägerin der Gewerbesteuer.
[i]Gewerbesteuerliche Schlechterstellung der Personengesellschaft gegenüber EinzelunternehmernDem widersprach der BFH. Zwar führen gewerbliche ...