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Einkommensteuer | Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines betrieblichen Pick-up
Es besteht ein Anscheinsbeweis, dass ein zum Betriebsvermögen eines Einzelunternehmers gehörender Pick-up auch privat genutzt wird. Dieser Anscheinsbeweis wird nicht dadurch erschüttert, dass der Pick-up während der Arbeits- und Betriebszeiten nicht privat genutzt werden kann.
Für den Ansatz einer Entnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Halbsatz 1 EStG genügt es nämlich, dass der Pick-up außerhalb der Betriebszeiten, also am Morgen und abends, am Wochenende und während der Ferien privat genutzt werden kann und der Unternehmer bzw. seine Familie direkt und uneingeschränkt auf den Pick-up zugreifen kann.
[i]Kläger hatte privat noch zwei KleinwagenDer Kläger war in den Streitjahren 2015 und 2016 Einzelunternehmer. Sein Betrieb befand sich neben seinem Wohnhaus. Zum Betriebsvermögen gehörte neben einem Dienstwagen des Vorarbeiters noch ein BMW sowie der Pick-u...