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BFH Urteil v. - VII B 112/85 BStBl 1986 II S. 717

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 S. 2, Abs. 3

Leitsatz

Eine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Bescheides über Eingangsabgaben, die bei der Abfertigung festgesetzt worden sind, ist mangels berechtigten Interesses an vorläufigem Rechtsschutz in der Regel nicht geboten (Bestätigung der Rechtsprechung).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 717
BFHE S. 514 Nr. 146,
JAAAA-97938

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BFH, Urteil v. 12.06.1986 - VII B 112/85

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