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Umwandlungssteuer | Formwechsel als Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II (BFH)
Eine Veräußerung, die zur
Entstehung eines Einbringungsgewinns II (§ 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG
2006) führt, liegt auch dann vor, wenn die
Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten
Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind,
innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine
Personengesellschaft formgewechselt wird (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Soweit im Rahmen einer Sacheinlage (§ 20 Abs. 1 UmwStG 2006) oder eines Anteilstausches (§ 21 Abs. 1 UmwStG 2006) unter dem gemeinen Wert eingebrachte Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt durch die übernehmende Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar veräußert werden und soweit beim Einbringenden der Gewinn aus der Veräußerung dieser Ant...