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Umsatzsteuer kompakt
Verfallene Prepaid-Guthaben aus Mobilfunkverträgen sind umsatzsteuerliches Entgelt (FG)
Das FG hat entschieden, dass Restguthaben aus Prepaid-Verträgen, die endgültig beim (Mobilfunk-)Provider verbleiben, bei diesem ein umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für von ihm während der Laufzeit des Prepaid-Vertrages gegenüber seinen Kunden erbrachte Leistungen darstellen.
Sachverhalt: Die Klägerin vermarktete über eine Organgesellschaft (A) Mobilfunkdienste mehrerer Netzbetreiber u.a. durch den Verkauf wiederaufladbarer Prepaid-Karten. Dabei wurden den Kunden lediglich von ihnen tatsächlich in Anspruch genommene Einzelleistungen der A oder dritter Fremdanbieter nach zuvor im einzelnen vereinbarten Preisen berechnet. Verblieben nach Auslaufen der Prepaid-Verträge Restguthaben der Kunden, konnten diese sie von A zurückfordern. Häufig ließen Kunden ihre Guthaben jedoch verfallen, so dass die Beträge endgültig bei A verblieben. Im vorliegenden Verfahren war die Frage zu klären, ob es sich bei diesen Beträgen um umsatzsteuerpflichtige Entgelte handelte.
Die Klägerin hatte das in erster Linie mit der Begründung in Abrede gestellt, dass die Leistungen der A (Zurverfügung...