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BFH Urteil v. - IX B 90/85 BStBl 1986 II S. 679

Gesetze: FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3VGFGEntlG Art. 3 § 5 S. 2

Leitsatz

1. Eine unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde, mit der ein wesentlicher Verfahrensmangel i.S. von § 116 Abs. 1 FGO gerügt wird, kann nicht in eine nach dieser Vorschrift statthafte zulassungsfreie Revision umgedeutet werden.

2. Ein Beteiligter war "im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten" (§ 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO), wenn das FG in einem Rechtsstreit mit einem Streitwert bis zu 500 DM ohne mündliche Verhandlung durch Urteil entschieden hat, obwohl der Beteiligte eine solche nach Art. 3 § 5 S. 2 VGFGEntlG beantragt hatte.

3. Ein Antrag auf mündliche Verhandlung liegt auch in der Absichtserklärung, die Sachanträge in der mündlichen Verhandlung zu stellen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 679
BFHE S. 395 Nr. 146,
IAAAA-97921

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BFH, Urteil v. 09.06.1986 - IX B 90/85

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