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Online-Beitrag vom

Themen-Special „Schenkungsteuerliche Behandlung von disquotalen Einlagen“

Disquotale Einlagen werfen eine Reihe komplexer steuerrechtlicher Fragen auf.

Bis zur Einführung der gesetzlichen Schenkungsfiktion des § 7 Abs. 8 ErbStG waren disquotale Einlagen von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft nach der Rechtsprechung des BFH nicht als Schenkungen an die Mitgesellschafter einzustufen. Seit der Einführung des § 7 Abs. 8 ErbStG wird dies jedoch nunmehr gesetzlich fingiert. Aufgrund der Weite des Tatbestands der Regelungen des § 7 Abs. 8 ErbStG ergeben sich jedoch zahlreiche komplexe Fallgestaltungen und Fragen bei disquotalen Einlagen, so dass die Anwendung der Norm in der Praxis Schwierigkeiten bereitet.

Auch hinsichtlich disquotaler Einlagen in Personengesellschaften ergeben sich steuerrechtliche Fragen. So ist es fraglich, ob die Rechtsprechung des BFH in Bezug auf disquotale Einlagen in Personengesellschaften im Hinblick auf die Abschaffung des Gesamthandsprinzips durch das MoPeG weiterhin gültig sein wird und ob sachliche Steuerbefreiungen zur Anwendung gelangen.

Das Themen-Special nimmt die Herausforderung an und beleuchtet diese Fragestellungen.

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