1. Aus gestellten Diagnosen (wie hier etwa der PTBS) kann nicht ohne weiteres auf bestimmte Ereignisse zurückgeschlossen werden (vgl. zuletzt LSG Celle-Bremen vom - L 10 VE 31/19 - sowie LSG Celle-Bremen vom - L 10 VE 70/17 - (Rn.32)).
2. Ein langer Zeitraum (hier: 13 Jahre) zwischen den angeschuldigten Taten und dem Beginn der Erkrankung spricht gegen die Annahme einer PTBS (vgl. zuletzt LSG Celle-Bremen vom - L 10 VE 31/19)
3. Nach gedächtnispsychologischen Erkenntnissen können traumatische Erlebnisse in der Regel besonders langfristig erinnert werden und generell ist davon auszugehen, dass emotional bedeutsame Ereignisse besonders dauerhaft behalten und in der Regel auch explizit erinnert werden können, sodass zeitweise nicht zugängliche Erinnerungen (Wiedererinnerungen) gerade nicht als zuverlässig eingestuft werden (vgl. zuletzt LSG Celle-Bremen vom - L 10 VE 31/19).
4. Eine traumabedingte Amnesie ist nicht die typische Folge eines stressreichen Erlebnisses.
5. Es gibt bislang keine Methode, die eine Differenzierung zwischen suggerierten, subjektiv aber als wirklich erachteten und tatsächlich erlebnisfundierten Aussagen erlaubt.
Fundstelle(n): HAAAJ-88682
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LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 29.01.2025 - L 10 VE 59/22
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