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Lexikon - Stand: 01.04.2025

Anhang 7 Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2025

A. Berücksichtigung von Freibeträgen beim Lohnsteuerabzug (sog. Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren)

1. Allgemeines

Folgende Aufwendungen können als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden:

  • Werbungskosten, vgl. Abschnitt B

  • Sonderausgaben (ohne Vorsorgeaufwendungen), vgl. Abschnitt C

  • Außergewöhnliche Belastungen, vgl. Abschnitt D

  • Freibeträge für Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten, für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen sowie für energetische Geländesanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum vgl. Abschnitt E

  • Kinderfreibeträge und Freibeträge für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen besteht (sog. Auslandskinder, vgl. Abschnitt F)

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei verwitweten Arbeitnehmern im Todesjahr des Ehegatten und im Folgejahr, zeitanteiliger Entlastungsbetrag im Trennungsjahr der Ehegatten/Lebenspartner und Erhöhungsbetrag für weitere Kinder vgl. Abschnitt G

  • Verluste aus anderen Einkunftsarten, vgl. Abschnitt H.

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