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Anhang 7 Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2025
A. Berücksichtigung von Freibeträgen beim Lohnsteuerabzug (sog. Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren)
1. Allgemeines
Folgende Aufwendungen können als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden:
Werbungskosten, vgl. Abschnitt B
Sonderausgaben (ohne Vorsorgeaufwendungen), vgl. Abschnitt C
Außergewöhnliche Belastungen, vgl. Abschnitt D
Freibeträge für Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten, für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen sowie für energetische Geländesanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum vgl. Abschnitt E
Kinderfreibeträge und Freibeträge für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen besteht (sog. Auslandskinder, vgl. Abschnitt F)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei verwitweten Arbeitnehmern im Todesjahr des Ehegatten und im Folgejahr, zeitanteiliger Entlastungsbetrag im Trennungsjahr der Ehegatten/Lebenspartner und Erhöhungsbetrag für weitere Kinder vgl. Abschnitt G
Verluste aus anderen Einkunftsarten, vgl. Abschnitt H.
Es gibt aber nicht nur Frei...