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Lexikon - Stand: 01.04.2025
Anhang 20 Übersicht zu den Anwendungszeiträumen bei der Firmenwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge und bei (Elektro-)Fahrrädern
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Zeitpunkt
der erstmaligen Überlassung | Geldwerter Vorteil
ab | Voraussetzungen | Höhe der
Bemessungsgrundlage | Betrifft |
---|---|---|---|---|
bis | 2019 | CO2-Emission
höchstens 50 g/km oder Mindestreichweite von 40 km |
1/2 | (Elektro-)Fahrräder
(nur 2019);Elektrofahrzeuge |
bis | 2020 | Null-Emissionen/km
und Höhe des Bruttolistenpreises nicht mehr als 60000 Euro; bei Anschaffungen
nach dem Höhe des Bruttolistenpreises nicht mehr als 70000 Euro |
1/4 | (Elektro-)Fahrräder
(ab 2020);Elektrofahrzeuge |
bis | 2022 | CO2-Emission
höchstens 50 g/km oder Mindestreichweite von 60 km |
1/2 | Elektrofahrzeuge |
bis | 2025 | CO2-Emission
höchstens 50 g/km oder Mindestreichweite von 80 km |
1/2 | Elektrofahrzeuge |