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Lexikon - Stand: 01.04.2025
Anhang 13 Teilnettolohnberechnung Teilnettolohnberechnung nach der Monatstabelle 2025 für Teile des laufenden Arbeitslohns
Beispiel
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Ein Arbeitnehmer mit der Steuerklasse III/0 Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal rk, bezieht einen Monatslohn von 3600 €. Außerdem erhält der Arbeitnehmer monatlich einen Sachbezug im Wert von 250 €, der netto gezahlt wird. Der Bruttobetrag für den Sachbezug ergibt sich dadurch, dass die Abzüge solange hochgerechnet werden, bis sich nach Abzug der Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge der auszuzahlende Nettobetrag von 250 € ergibt. Es ergibt sich folgende Berechnung:
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monatlicher Bruttolohn | 3600,— € | |
zuzüglich Nettozahlung | 250,— € | |
Ausgangsbetrag | 3850,— € |
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In der Übersicht verwendete Abkürzungen: | |
LSt | = Lohnsteuer nach Steuerklasse III/0 der
Monatslohnsteuertabelle |
SolZ | = Solidaritätszuschlag nach Steuerklasse III/0 der
Monatslohnsteuertabelle, unter Beachtung der Nullzone |
KiSt | = Kirchensteuer 8 % nach Steuerklasse III/0 der
Monatslohnsteuertabelle |
KV | = Krankenversicherung (Beitragsanteil des Arbeitnehmers
7,3 % + Zusatzbeitrag 1,25 % = 8,55 %) |
PV | = Pflegeversicherung (Beitragsanteil des Arbeitnehmers
2,4 %) |
RV | = Rentenversicherung (9,3 %) |
ALV | = Arbeitslosenversicherung (1,3 %) |
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Lohnabzüge Abzugsatz | StKl.: III Kinder: 0 | LSt | SolZ 5,50 % | KiSt 8,00 % | KV 8,55 % | PV 2,40 % |
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