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Lexikon - Stand: 01.04.2025
Anhang 17 Übersicht zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Praktikanten
A Vorgeschriebene Praktika von Studenten und Fachschülern
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Lfd. Nr. | Personenkreis | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Rentenversicherung | Arbeitslosenversicherung |
---|---|---|---|---|---|
1 | Vorgeschriebenes
Vorpraktikum ohne Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht
eingeschrieben | Versicherung als zur
Berufsausbildung Beschäftigter § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI | Versicherung als zur
Berufsausbildung Beschäftigter § 25 Abs. 1 SGB III | ||
2 | Vorgeschriebenes
Vorpraktikum mit Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend, nicht
eingeschrieben | Versicherung als zur
Berufsausbildung Beschäftigter § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V | Versicherung als zur
Berufsausbildung Beschäftigter § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB XI | Versicherung als zur
Berufsausbildung Beschäftigter § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI | Versicherung als zur
Berufsausbildung Beschäftigter § 25 Abs. 1 SGB III |
3 | Vorgeschriebenes
Zwischenpraktikum mit oder ohne Arbeitsentgelt, Arbeitszeit unbedeutend,
eingeschrieben | Versicherung als
Student § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V bzw. Familienversicherung (vorrangig, Differenzierung nach Entgelthöhe erforderlich) | Versicherung als
Student § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 SGB XI bzw. Familienversicherung (vorrangig, Differenzierung nach Entgelthöhe erforderlich) | Versicher... |