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Anhang 14 Nettolohnberechnung und Fünftelregelung Nettolohnberechnung für sonstige Bezüge unter Anwendung der Fünftelregelung nach der Jahreslohnsteuertabelle 2025
Die ermäßigte Besteuerung nach der sog. Fünftelregelung, bei der die Steuer für 1/5 des Arbeitslohns berechnet und anschließend mit fünf multipliziert wird, kommt bei einer Zusammenballung der Einkünfte für den Arbeitslohn für mehrere Jahre (z. B. Zuwendungen anlässlich eines Arbeitnehmerjubiläums) und für Entschädigungen (z. B. Abfindungen wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis) in Betracht. Ab dem ist die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung aber erst bei der Einkommensteuer-Veranlagung des Arbeitnehmers und nicht mehr beim Lohnsteuerabzugsverfahren durch den Arbeitgeber anzuwenden. Zur Nettolohnberechnung bei sonstigen Bezügen (ohne Anwendung der Fünftelregelung) vgl. Anhang 12. Zur Nettolohnberechnung für sonstige Bezüge unter Anwendung der Fünftelregelung im Jahr 2024 vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2024, Seite 1296 f.