Umsatzsteuer | Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung (BMF)
Nach Erörterung mit den obersten
Finanzbehörden der Länder hat das BMF ein Schreiben für die umsatzsteuerliche
Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur
Energieerzeugung veröffentlicht ().
Das BMF geht in seinem Schreiben auf die folgenden Punkte ein:
Grundsätze der einschlägigen BFH Urteile v. - , v. - , v. - und v. - , sowie
Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) v. , BStBl I S. 846.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die Datenbank erfolgt in Kürze.
Die Grundsätze des Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Es wird jedoch - auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs - nicht beanstandet, wenn die Beteiligten für vor dem ausgeführte Umsätze übereinstimmend Abschnitt 2.5 UStAE in der bis zum geltenden Fassung anwenden.
Bei vor dem ausgeführten Lieferungen im Rahmen der Direktvermarktung von KWK-Anlagen, für die ein Anspruch auf einen KWK-Zuschlag besteht, wird es jedoch nicht beanstandet, wenn zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber übereinstimmend – auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs – der nun in Abschnitt 2.5. Absatz 13 Satz 2 UStAE geregelte KWK-Zuschlag als ein steuerbares und steuerpflichtiges Entgelt beurteilt wurde.
Das - BStBl I S. 1287 wird aufgehoben.
Quelle: BMF online (lb)
Fundstelle(n):
MAAAJ-88595