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Mahlzeitengestellung im Arbeitsverhältnis
Die Bereitstellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber spielt in der heutigen Arbeitswelt eine immer größere Rolle. Sie kann das Wohlbefinden und die Motivation der Mitarbeiter fördern. Gleichzeitig gibt es jedoch viele steuerliche und rechtliche Vorgaben, die es zu beachten gilt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Mahlzeitengestellung. Dazu gehören steuerliche Regelungen und praktische Herausforderungen, denn: Mahlzeit ist nicht gleich Mahlzeit!
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Wie wird die Mahlzeitengestellung steuerlich behandelt?
Mahlzeiten, die ein Arbeitgeber bereitstellt, zählen nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu den sog. Sachbezügen. Entsteht für Mahlzeitengestellungen Steuerpflicht, kann der Arbeitgeber eine pauschale Versteuerung nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG vornehmen. Dabei werden 25 % des Sachbezugswerts an das Finanzamt abgeführt.
Essensgutscheine
Essensgutscheine, auch Restaurantschecks genannt, können unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Der Zuschuss darf nur für Mahlzeiten verwendet werden, die zum sofortigen Verzehr bestimmt sind.
Pro Arbeitstag ist ein Zuschuss für Frühstück,...