Kein inländischer Kindergeldanspruch für ein in einem Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staat geborenes Kind für den Zeitraum von acht
Monaten vor der erstmaligen Einreise des Kindes ins Inland
Leitsatz
Ausnahmsweise kann nach der Rechtsprechung des BFH ein in einem Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staat geborenes Kind bereits von Geburt
an den inländischen (Familien-)Wohnsitz der Eltern als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch teilen. Dies gilt aber nur,
wenn das Kind den Wohnsitz seiner Eltern im Inland aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nur kurzfristig nicht aufsuchen
kann. Ein Zeitraum von acht Monaten, den das Kind nach seiner Geburt in einem Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staat zusammen mit der
Mutter in einem dort von den Eltern des Kindes unterhaltenen weiteren – nicht unerheblich genutzten - Wohnsitz verbracht hat,
bevor es erstmals ins Inland gebracht worden ist, kann nicht mehr als nur kurzfristiger Aufenthalt im Ausland betrachtet werden,
sodass für diesen Zeitraum kein Kindergeldanspruch im Inland besteht.
Fundstelle(n): VAAAJ-88566
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.12.2024 - 11 K 341/23
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