DBA | DBA Schweiz:
Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung über die Durchführung
von Schiedsverfahren (BMF)
Das BMF hat ein Schreiben über die
Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung v. über die
Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 DBA-Schweiz
veröffentlicht (-CHE/01460/002/028).
Hierzu führt das
BMF u.a. weiter aus:
Gestützt auf Artikel 26 Absatz
3 und 7 des DBA Schweiz v. , zuletzt geändert durch das
Änderungsprotokoll v. (BGBl. 2011 II S. 1092), haben die zuständigen
Behörden eine Entfristung der Ergänzung v. (BStBl I
2019 S. 1014) zur Konsultationsvereinbarung v. (BStBl 2017 S. 379)
beschlossen.
Gestützt auf Artikel 26 Absatz
5 bis 7 des DBA Schweiz haben die zuständigen Behörden der Bundesrepublik
Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vereinbart, dass die
Konsultationsvereinbarung v.
über die Durchführung von Schiedsverfahren
gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 des Abkommens in der Fassung der
Konsultationsvereinbarung v. insbesondere
hinsichtlich der Textziffer 4 Buchst. b angepasst
wird.
Hinweis:
Das vollständige BMF-Schreiben
ist auf der
Webseite des BMF
veröffentlicht.