Reiserecht | Neuer Online-Dienst für digitale Klage für Fluggastrechte (BMJ)
Das Bundesministerium der Justiz
(BMJ) erprobt ab heute einen Onlinedienst für eine digitale Klage im Bereich
der Fluggastrechte. Verbraucher können sich über Ansprüche bei Flugproblemen
informieren und mit einem Vorab-Check herausfinden, ob ein Anspruch auf eine
Entschädigungszahlung in Frage kommen könnte und wie hoch diese ausfallen
könnte. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, digital eine Klage zu
erstellen. An sieben Gerichten deutschlandweit können entsprechende Klagen auch
digital eingereicht werden.
Hierzu führt das BMJ u.a. weiter aus:
Der Onlinedienst wird im Rahmen des Projektes "Zivilgerichtliches Online-Verfahren" vom BMJ und dem DigitalService des Bundes entwickelt und erprobt. Im Bereich der Fluggastrechte unterstützen sieben Pilotgerichte das Projekt mit fachlicher Expertise.
Der Onlinedienst enthält folgende Angebote:
Bereitstellung von Informationen: Bürgerinnen und Bürger können sich über mögliche Ansprüche bei Flugproblemen informieren. Das betrifft insbesondere Fälle von Verspätung, Annullierung oder Nicht-Beförderung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Sie können sich zudem darüber informieren, wie sie ein Klageverfahren ohne anwaltliche Hilfe einleiten können und welche Alternativen zu einer Klage bestehen.
Durchführung Vorab-Check: Es besteht die Möglichkeit, einen Vorab-Check durchzuführen und herauszufinden, ob möglicherweise ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung besteht und wie hoch dieser ausfallen könnte.
Digitale Klageerstellung und -einreichung: Bürgerinnen und Bürger können digital eine Klage erstellen und diese über den Dienst „Mein Justizpostfach“ bei an dem Pilotversuch teilnehmenden Gerichten einreichen. Aktuell beteiligen sich folgende Amtsgerichte an dem Pilotversuch: Bremen, Düsseldorf, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Königs Wusterhausen und Nürtingen. Diese Gerichte sind für die Flughäfen Bremen, Düsseldorf, München, Frankfurt am Main, Hamburg, Berlin Brandenburg und Stuttgart zuständig.
Der Onlinedienst ist über die Webseite www.service.justiz.de/fluggastrechte erreichbar.
Fragen und Antworten zu dem Onlinedienst finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema Fluggastrechte und zum Projekt allgemein sind hier abrufbar:
Quelle: BMJ, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
BAAAJ-88525