Grundsteuer | Landesregierung in Thüringen will Grundsteuerreform anpassen (FinMin)
Thüringens Finanzministerin Katja
Wolf hat am im Kabinett ihre Änderungspläne zur Berechnung
der Grundsteuer präsentiert. Im Sinne einer Nachsteuerung der Grundsteuerreform
wollen Freistaat und kommunale Familie künftig enger zusammenarbeiten.
Hintergrund: Die bisher eingegangenen Beschwerden, Klagen und Petitionen zur Grundsteuer haben gezeigt, dass die neu berechnete Grundsteuer für den Einzelnen zum Teil erheblich vom bisherigen Betrag abweicht. Auffällig war die Aufkommensverschiebung zwischen Wohn- und Nichtwohnbereich. Um diese Belastungsverschiebungen zu regulieren, will der Freistaat nun die Länderöffnungsklausel nutzen.
Hierzu führt das Thüringer Finanzministerium u.a. weiter aus:
„Mittlerweile ist deutlich geworden, dass durch die Anwendung des Bundesmodells eine finanzielle Unwucht bei den Grundsteuern zu Lasten von Grundstücken, die für Wohnzwecke genutzt werden, entstanden ist. Ziel der Reform ist daher, dies besser auszutarieren oder die Kommunen in die Lage zu versetzen, dies zu tun“, so Finanzministerin Katja Wolf. Die von der Landesregierung geplanten Änderungen werden nicht in allen aber in sehr in vielen Fällen die Erhöhungen der Grundsteuer bei Wohngrundstücken reduzieren können.
Das Ziel soll mit einem Modell, einem Zweiklang erreicht werden. Mit einem neuen Landesgesetz sollen einerseits die thüringenspezifischen Steuermesszahlen für Wohnen und Nichtwohnen festgelegt werden. Den Kommunen soll andererseits die Möglichkeit eingeräumt werden, im Bereich der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen festzulegen. Dadurch wird jede Kommune in die Lage versetzt, auf ihre jeweilige spezifische Situation zu reagieren.
Die geplanten Änderungen bedeuten allerdings für die Kommunen und die Steuerverwaltung noch einmal enorm viel Arbeit. Es gilt rund 865.000 neue Messbescheide zu erstellen und zu versenden. Der dadurch für den Freistaat entstehende Mehraufwand beträgt rund vier Millionen Euro. Die Kommunen werden, wenn sie die Möglichkeit differenzierter Hebesätze nutzen, auch neue Grundsteuerbescheide erlassen müssen.
Die differenzierten Hebesätze könnten, wenn der Landtag die „Reform der Reform“ mitträgt, von den Kommunen ab 2026 eingeführt werden. Die neuen Regelungen für die Steuermesszahl wären aus technischen Gründen allerdings erst frühestens ab 2027 möglich.
Quelle: Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung v. 28.3.2025 (il)
Fundstelle(n):
XAAAJ-88522