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Einkommensteuer | Freiberufliche Einkünfte einer Mitunternehmerschaft bei kaufmännischer Führung durch einen Berufsträger (BFH)
Ein als Zahnarzt zugelassener
Mitunternehmer übt im Rahmen eines Zusammenschlusses von Berufsträgern den
freien Beruf selbst aus, wenn er neben einer gegebenenfalls äußerst
geringfügigen behandelnden Tätigkeit vor allem und weit überwiegend
organisatorische und administrative Leistungen für den Praxisbetrieb der
Mitunternehmerschaft erbringt. Die eigene freiberufliche Betätigung eines
Mitunternehmers kann auch in Form der Mit- und Zusammenarbeit stattfinden (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Streitig ist, ob für die Klägerin für das Streitjahr 2010 Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit festzustellen sind: Die Klägerin ist eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft und betreibt eine Zahnarztpraxis. I...