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BFH Urteil v. - I R 109/85 BStBl 1986 II S. 442

Gesetze: DBA Schweden Art. 3 Abs. 1aDBA Schweden Art. 3 Abs. 3DBA Schweden Art. 14 Abs. 3 Nr. 2DBA Schweden Art. 19 Abs. 2 S. 1EStG § 38 Abs. 1

Leitsatz

1. Arbeitgeber i.S. des Art. 14 Abs. 3 Nr. 2 DBA-Schweden ist die rechtlich selbständige Person, die die Vergütung für die ihr geleistete nichtselbständige Arbeit wirtschaftlich trägt.

2. Die inländische Betriebsstätte einer im Ausland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann als solche nicht Arbeitgeber i.S. des Art. 14 Abs. 3 Nr. 2 DBA-Schweden sein.

3. Eine Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland ist i.S. des Art. 14 Abs. 3 Nr. 2 DBA-Schweden nicht deshalb im Inland ansässig, weil sie hier eine Betriebsstätte unterhält.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 442
BFHE S. 141 Nr. 146,
KAAAA-97887

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BFH, Urteil v. 29.01.1986 - I R 109/85

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