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GwG | Rechtsanwaltskosten eines Bankkunden wegen Verdachtsmeldung
Die Bank muss Rechtsanwaltskosten des Bankkunden nach einer Geldwäscheverdachtsmeldung nicht zahlen, wenn sie ihre Pflichten nicht schuldhaft verletzt.
Nach einer Meldung nach dem Geldwäschegesetz (GwG) darf eine Transaktion frühestens durchgeführt werden, wenn der Bank die Zustimmung der Financial Intelligence Unit (FIU) oder der Staatsanwaltschaft vorliegt. Zustimmungen waren hier nicht erteilt worden. Eine Durchführungsberechtigung besteht weiter auch ab dem Verstreichen des dritten Werktags nach der Meldung, wenn die FIU oder die Staatsanwaltschaft die Transaktion nicht untersagen. Dass die Bank hier die Auszahlung nicht umgehend nach Ablauf der dreitägigen Wartepflicht und auch nicht bis zur Abfassung des Anwaltsschreibens zwei weitere Tage später veranlasst hatte, hält d...