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Veränderte Rückfragepraxis zu Schlussabrechnungen
[i]Frist zur Beantwortung von Fragen der NBank beträgt 21 TageDie StBK Niedersachsen ( Mitteilung v. 10.3.2025) berichtet auf ihrer Website über vermehrte Nachrichten aus dem Berufsstand, die sich auf Rückfragen der NBank zu den Schlussabrechnungspaketen beziehen. Nach Information der NBank hat sich danach die Rückfragepraxis insoweit geändert, als dass die Frist zur Beantwortung der Rückfragen nun 21 Tage beträgt. Für den Fall, dass der prüfende Dritte diese Frist nicht einhalten kann, besteht die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Bleibt eine Rückmeldung innerhalb der Frist von 21 Tagen aus, entscheidet die NBank nach Aktenlage und die entsprechenden Bescheide werden kurzfristig erlassen.