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NWB-EV Nr. 4 vom Seite 114

Heirat per Video-Call

Anmerkung zum

Franziska Nagel und Barbara Sarrazin

Auslandsbezüge sind im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung keine Seltenheit. Aufgrund der zunehmenden Mobilität stellen sich immer wieder neue Fragen im Kontext des Kollisionsrechts. So musste der zuletzt entscheiden, ob eine wirksame Eheschließung per Videotelefonie möglich ist. Der Aufsatz stellt die Entscheidung des BGH dar und erörtert sodann, was bei einer Eheschließung im Ausland aus deutscher Sicht (insbesondere aus formeller Sicht) zu berücksichtigen ist, damit die Ehe in Deutschland anerkennungsfähig ist. Auf die Voraussetzungen der Eheschließung folgt eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Auswirkungen einer internationalen Ehe, insbesondere im Hinblick auf das Güterstatut.

Kernaussagen
  • In Deutschland existiert kein besonderes Verfahren zur Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen. Die Wirksamkeit einer solchen Ehe ist daher häufig inzident als Vorfrage zu prüfen.

  • Die Anerkennung ist nicht durch einheitliches Unionsrecht geregelt. Das auf Anerkennungsfragen anzuwendende Recht bestimmt sich daher nach den nationalen Kollisionsnormen.

  • Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass d...

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