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Grunderwerbsteuer | Keine Steuerbefreiung der Einbringung von Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorrats-GmbHs (BFH)
Fraglich war, ob Grunderwerbsteuer auf die Einbringung von Grundbesitz haltenden Kommanditanteilen in erst kurz zuvor erworbene Vorratsgesellschaften anfällt oder die Vergünstigungsvorschrift des § 6a GrEStG dem entgegenstehe.
Sachverhalt
An einer
deutschen GmbH und Co. KG mit inländischem Grundbesitz waren die
Komplementär-GmbH und sieben natürliche Personen als Kommanditisten beteiligt.
2013 erwarben die Kommanditisten jeweils eine Vorrats-GmbH. 2014
S. 122brachte jeder der Kommanditisten seinen Kommanditanteil in
seine zuvor erworbene Vorrats-GmbH mit notariellem Vertrag gem.
§§ 20 ff.
UmwStG als Sachkapitalerhöhung (Einlage) ein.
Das Finanzamt sah darin einen grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand (§ 1 Abs. 2a GrEStG). Dieser auf vorläufigen Zahlen basierende Vorbehaltsbescheid (§ 164 Abs. 2 AO) wurde nach Feststellun...