Einkommensteuer | Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
(FinMin)
Das Thüringer Finanzministerium
(FinMin) verkündet, dass in den Thüringer Finanzämtern das neue Verfahren
„Referenzierung auf Belege“ (kurz RABE) eingeführt
wird.
Hierzu führt das
FinMin u.a. weiter aus:
Seit der Einführung der
Belegvorhaltepflicht im Jahr 2017 ist das Einreichen von Belegen mit der
Steuererklärung grundsätzlich nicht mehr erforderlich. Steuerpflichtige müssen
Belege bereithalten und diese auf Anforderung des Finanzamts vorlegen.
Mit dem
RABE-Verfahren kann nun
bereits im Erstellungsprozess einer Steuererklärung eine
medienbruchfreie Verknüpfung von Eingabefeldern und dazugehörigen Belegen
genutzt werden.
Belege können künftig direkt
beim Erstellen der Einkommensteuererklärung im persönlichen
ELSTER-Benutzerkonto hochgeladen, hinterlegt und den jeweiligen Eingabefeldern
direkt zugeordnet werden. Im Anschluss werden diese verknüpften Belege und
Unterlagen als Referenzen mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt
übermittelt.
Mit dem Verfahren RABE können
zukünftig Rückfragen der Finanzämter vermieden werden.
Hinweise:
Die Nutzung des Verfahrens ist
erstmalig ab dem Veranlagungszeitraum 2023 möglich und kann damit natürlich
auch für den aktuellen Veranlagungszeitraum 2024 genutzt werden.
Die Thüringer Finanzämter haben
bereits am mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das
abgelaufene Kalenderjahr 2024 begonnen.
Vertreterinnen und Vertreter der
steuerberatenden Berufe und Steuerpflichtige, welche das Verfahren RABE nutzen,
werden auf der Seite von Mein ELSTER in der Rubrik „Übermittelte
Formulare“ auf die Übermittlung der referenzierten Belege hingewiesen.
Dort bekommen sie auch die Informationen, ob ein Beleg vom Bearbeiter im
Finanzamt abgeholt wurde.
Quelle: Thüringer FinMin,
Pressemitteilung v. (lb)