Steuerberater-Prüfungsklausuren
2025
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Steuerberaterprüfung 2021/2025
Lösung der Prüfungsaufgabe aus dem Gebiet der Buchführung und des Bilanzwesens
Verfasser: Verlag NWB
Teil 1: Einzelunternehmen Klaus Becker
1. Pkw-Nutzung
Die Nutzung des Pkw für private Zwecke sowie für – aus Sicht des Fertigungsbetriebs – betriebsfremde Tätigkeiten im Ingenieurbüro stellt gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG eine Nutzungsentnahme dar. Diese wird wie folgt bewertet:
Privatnutzung
Da der Pkw von Klaus Becker zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, ist die Nutzungsentnahme für private Fahrten nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu berechnen:
Brutto-Listenpreis des Neuwagens (inklusive Sonderausstattung, auf volle 100 € gerundet):
70 000 € × 1 % × 12 Monate = 8 400 €
Nutzung für andere betriebliche Zwecke (Ingenieurbüro)
Die oben genannte 1 %-Regelung gilt ausschließlich für private Fahrten, welche gem. § 12 Nr. 1 EStG als Kosten der privaten Lebensführung anzusehen sind (vgl. BStBl 2007 II S. 445).
Für die betrieblichen Fahrten des Ingenieurbüros greift diese Regelung jedoch nicht und eine gesonderte Bewertung ist erforderlich.
Hier kann die Entnahme mit 0,001 % des Brutto-Listenpreises je gefahrenem Kilometer bewertet werden (vgl. Tz. 17 des BStBl I S. 1326, mit Änderungen vom , BStBl I S. 1099):
Brutto-Listenpr...