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FG Bremen  v. - 2 K 75/23

Gesetze: AO § 355 Abs. 1 S. 1, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO § 169 Abs. 1 S. 1, AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, FGO § 100 Abs. 1, FGO § 100 Abs. 2

Klageabweisung bei versäumter Einspruchsfrist

Postaufgabe maschinell erstellter Steuerbescheide

Ablauf der Festsetzungsfrist

Leitsatz

1. Hat ein Kläger die Einspruchsfrist versäumt, ist die Klage bei Fehlen einer anderweitigen Änderungsmöglichkeit allein aus diesem Grund als unbegründet abzuweisen; eine Entscheidung über den materiellen Klageantrag ist einem solchen Fall nicht möglich.

2. Bei maschinell erstellten Steuerbescheiden erfolgt die Aufgabe zur Post regelmäßig am Tag des Bescheiddatums.

3. Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist die Änderung eines Steuerbescheids nicht mehr möglich.

Fundstelle(n):
OAAAJ-88136

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Bremen v. 31.07.2024 - 2 K 75/23

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