Anhänger, die im landwirtschaftlichen Betrieb und zum Transport des dort erzeugten Getreides zu einer von dem Landwirt gewerblich
betriebenen Biogasanlage genutzt werden, sind nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit
Leitsatz
1. Der Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs im Sinne von § 3 Nr. 7 KraftStG ist im bewertungsrechtlichen Sinne auszulegen,
ohne dass bei der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einordnung jedoch eine Bindungswirkung an die bewertungsrechtliche Behandlung
besteht.
2. Verfügt ein Landwirt sowohl über den Betrieb einer gewerblichen Biogasanlage als auch über einen landwirtschaftlichen Betrieb,
der dem Anbau und Verkauf von Getreide dient, so sind Anhänger, die sowohl in dem landwirtschaftlichen Betrieb als auch zum
Transport des dort erzeugten Getreides zu der Biogasanlage genutzt werden, nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
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Fundstelle(n): JAAAJ-88129
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 25.01.2022 - 8 K 8035/18
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