Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kosten für Versteigerung von Nachlassgegenständen können abziehbar sein
Zu den als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähigen Kosten für die Verteilung des Nachlasses gehören nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch die Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, einschließlich der Kosten für die Durchführung der Versteigerung der Nachlassgegenstände. Der Verkauf der Nachlassgegenstände ist in diesem Fall notwendig, um den Nachlass nach der letztwilligen Verfügung des Erblassers in Geld auf die Miterben zu verteilen.
Dies ist ein kostenloser Probe-Beitrag aus Steuern mobil – dem NWB Audio-Magazin. Sie haben Interesse und möchten dieses als App oder CD testen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Shop.
Bevor wir gleich zu unserem ausführlichen Thema kommen, möchten wir Sie kurz noch auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer aufmerksam machen. Gestritten wurde um den Abzug von Nachlassverbindlichkeiten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage.
Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG sind solche Kosten als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Der Begriff „Kosten der Reg...