Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrensrecht | Inanspruchnahme des Trägers eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für Kapitalertragsteuer (BFH)
Ein wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb ist "Dritter" im Sinne des § 171 Abs. 15 AO. Die Fiktion in §
44 Abs. 6 Satz 1 EStG ist auch bei der Anwendung von § 171 Abs. 15 AO zu
beachten mit der Maßgabe, dass der fiktive Gläubiger der Kapitalerträge, die
Trägerkörperschaft, zugleich als Steuerschuldner (Schuldner der
Kapitalertragsteuer) und der fiktive Schuldner der Kapitalerträge, der
wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, zugleich als Steuerentrichtungspflichtiger im
Sinne der Vorschrift gelten (;
veröffentlicht am ).
Hintergrund: Soweit ein Dritter Steuern für Rechnung des Steuerschuldners einzubehalten und abzuführen oder für Rechnung des Steuerschuldners zu entrichten hat, endet die Festsetzungsfrist gegenüber dem Steuerschuldner nicht vor Ablauf der gegenüber dem Steuerentricht...