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NWB-BB Nr. 4 vom Seite 130

Leser-Kommentar: Haftungsfreistellung bei Förderkrediten – Missverständnisse vermeiden

Dipl.-Kfm. Carl-Dietrich Sander

Die KfW und die Landesförderbanken bieten bei vielen Kreditprogrammen ergänzend eine „Haftungsfreistellung“ an. Zu diesem Angebot existiert bei manchen Unternehmen und zum Teil auch bei Beratern ein Missverständnis: Der Begriff Haftungsfreistellung wird auf die Sicherheitenposition des Kreditnehmers bezogen. Haftungsfreistellung wird also als Angebot an das Unternehmen interpretiert, dass es als Kreditnehmer nicht so viele Sicherheiten zu stellen braucht wie bei einem normalen Förderkredit. Doch diese Interpretation entspricht schlicht nicht den Tatsachen.

Denn die Haftungsfreistellung bezieht sich auf die Hausbank des kreditsuchenden Unternehmens. Die Förderbank will der Hausbank eine positive Kreditentscheidung leichter machen, indem die Förderbank einen Teil des Kreditausfallrisikos der Hausbank übernimmt. Die KfW schreibt dazu auf ihrer Internetseite: „Die KfW unterstützt Sie finanziell dabei, ein Unternehmen zu gründen oder wachstums­orientierte und innovative Ideen umzusetzen. Neben der Vergabe von Förderkrediten und Zuschüssen kann dies auch durch einen verbesserten Zugang zu Krediten für Ihr Vorhaben erfolgen, indem die KfW Ihrer Hausbank als ...

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