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Kleinunternehmer: Aktuelle Regelungen
Wer 2025 den Grenzbetrag von 100.000 € Umsatz überschreitet, fällt nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung und muss Umsatzsteuer bezahlen. Außerdem können Kleinunternehmer die Regelung auch für Umsätze im EU-Ausland in Anspruch nehmen, sofern der Gesamtumsatz im EU-Ausland im Vorjahr und im aktuellen Jahr jeweils nicht mehr als 100.000 € netto beträgt. Mehr zu den aktuellen Regelungen finden Sie unter https://go.nwb.de/mi1rw.