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Handwerkerleistungen: Mehrarbeit muss nicht bezahlt werden
Leisten Handwerksunternehmen mehr als vertraglich vereinbart, haben sie u. U. keinen Anspruch auf vollständige Zahlung, so das Amtsgericht München. Der Fall: Ein Handwerksbetrieb sollte in einem Lkw vertraglich festgelegte Ausbauarbeiten vornehmen. Die Rechnung wurde dann vom Auftraggeber später auch beglichen. Im Lkw wurden aber vom Handwerksbetrieb auch weitere Leistungen ausgeführt, die vertraglich nicht vereinbart waren. Die dann folgende zweite Rechnung über diese Leistungen wurde nicht beglichen. Zu Recht, wie das Gericht urteilte, da es keinen eindeutigen Nachweis über die vertragliche Zusatzvereinbarung gab. Handwerker sollten sich also vor Erledigung nicht vereinbarter Leistungen beim Auftraggeber rückversichern, ob er das wünscht. Auftraggeber sollten Rechnung...