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Einkommensteuer | Kein Erlass einer Kindergeld-Rückforderung bei Mitwirkungspflichtverletzung des Kindergeldempfängers und fehlendem Verschulden der Familienkasse
(1) Ein Erlass aus Billigkeitsgründen scheidet regelmäßig aus, wenn der Kindergeldberechtigte seinen Mitwirkungspflichten S. 237gem. § 68 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht nachgekommen ist und kein überwiegendes behördliches Mitverschulden der Familienkasse vorliegt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, z. B. Senatsurteil vom - III R 45/19, NWB NAAAH-61054, BFH/NV 2020 S. 1283). (2) Ein Verschulden der Vereinten Nationen hinsichtlich der Ablehnung kindbezogener Leistungen ( „Dependent Child Allowance“) ist der inländischen Familienkasse, die das von ihr gewährte Kindergeld wegen § 65 Satz 1 Nr. 2 EStG zurückfordert, nicht zuzurechnen. (3) Die fehlende Weitergabe einer kindergeldrelevanten Information an die Familienkasse seitens der für den Familienzuschlag zuständigen Bezügestelle einer anderen Behörde führt weder zu einer Wissenszu...