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Entwurf eines neuen IDW Standards: Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG (IDW ES 16)
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat am den Entwurf eines neuen IDW Standards zur Ausgestaltung der Krisenfrüherkennung und des Krisenmanagements nach § 1 StaRUG (IDW ES 16) veröffentlicht.
§ 1 des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) verlangt, dass Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmensträger fortlaufend über die Entwicklung des Unternehmens wachen, um den Fortbestand der juristischen Person gefährdende Risiken jederzeit erkennen zu können und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Laut IDW ES 16 ist dafür eine adäquate Unternehmensplanung, eingebunden in einen funktionierenden Planungsprozess, unerlässlich, um künftige negative Ereignisse frü...