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Körperschaftsteuer | Festsetzung eines auf das KSt-Guthaben entfallenden Solidaritätszuschlagguthabens
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben eine Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Verfassungsmäßigkeit S. 238der Ablehnung der Festsetzung eines rechnerisch auf das Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 Abs. 5 KStG entfallenden Solidaritätszuschlagguthabens erlassen (oberste Finanzbehörden der Länder, Allgemeinverfügung vom - S 0625, NWB CAAAJ-86572).
Hintergrund: Das BVerfG hat eine Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Bemessungsgrundlage für den Solidarzuschlag im Bereich der Körperschaftsteuer (§ 3 SolZG 1995; § 37 Abs 5 KStG 2002 i. d. F. des SEStEG vom ) als unzulässig verworfen (, NWB KAAAH-95562). Zudem hat der BFH entschieden, dass sich aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolZG 1995 kein Anspruch auf Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines rechnerisch...BStBl 2024 II S. 853