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BFH Urteil v. - I R 294/81 BStBl 1984 II S. 673

Gesetze: KStG (a.F.) § 6 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

1. Zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung.

2. Auf die Denkfigur des ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters kann nicht abgestellt werden, wenn ein Rechtsverhältnis zu beurteilen ist, das im Rahmen der Erstausstattung einer Kapitalgesellschaft zustande gekommen ist.

3. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt in diesem Fall vor, wenn die Gestaltung darauf abstellt, den Gewinn der Kapitalgesellschaft nicht über eine angemessene Verzinsung des eingezahlten Nennkapitals und eine Vergütung für das Risiko des nicht eingezahlten Nennkapitals hinaus zu steigern.

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 673
BFHE S. 266 Nr. 141,
HAAAA-97836

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BFH, Urteil v. 23.05.1984 - I R 294/81

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