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Die Divergenz des Betriebsstättenbegriffs im (internationalen) Umsatzsteuer- und Ertragsteuerrecht
Die Betriebsstätte ist sowohl für die Umsatz- als auch für die Ertragsteuer ein wichtiger steuerlicher Anknüpfungspunkt. Es gibt erhebliche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der umsatzsteuerlichen und der ertragsteuerlichen Betriebsstätte – diese sind auch bisher schon streng einzelfallbezogen zu würdigen. Im April 2022 hat der EuGH eine Konstellation entschieden, die die Welten des Umsatzsteuer- und Ertragssteuerrechts einmal mehr vergleichend zusammengeführt hat.
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I. EuGH-Fall zu Marketingdienstleistungen der Auslandstochter
Gemeint ist das „Berlin Chemie A. Menarini“ (C-333/20, NWB QAAAI-60373. Kern der Entscheidung war die Frage, ob und unter welchem Umständen eine Tochtergesellschaft eine umsatzsteuerliche Betriebsstätte („feste Niederlassung“) ihrer Muttergesellschaft oder einer anderen verbundenen Konzerngesellschaft begründen kann: Ein rumänisches Unternehmen erbrachte Werbe-, Marketing- und Regulierungsdienstleistungen für seine deutsche Muttergesellschaft, indem es in erster Linie öffentlich und gewerblich für pharmazeutische Produkte warb, die von diesem d...