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BGH 03.12.1991 VI ZR 98/91
Straßenverkehrsrecht; | Abbiegen bei grünem Pfeil (§ 37 StVO)
Ein Kraftfahrer, dem ein grüner Pfeil links hinter der Kreuzung das Abbiegen gestattet, darf darauf vertrauen, daß noch ankommender Gegenverkehr durch Rotlicht gesperrt ist und Fahrzeuge aus der Gegenrichtung das für sie geltende Haltegebot beachten ().