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Philip Nürnberg

Klausur-Leitfaden Erbschaftsteuer und Bewertung

1. Aufl. 2025

ISBN der Online-Version: 978-3-482-03351-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-68681-8

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Klausur-Leitfaden Erbschaftsteuer und Bewertung (1. Auflage)

IV. Inhaltliche Schwerpunkte der letzten Steuerberaterprüfungen

1. Bewertung von Grundvermögen

Jahre in denen entsprechende Themen Gegenstand der Prüfung waren: 2015 bis 2020 und 2022

1.1 Allgemeines

Gemäß § 10 Abs. 1 ErbStG ergibt sich der Wert des steuerpflichtigen Erwerbs nach den in § 12 ErbStG festgehaltenen Bewertungsverfahren. § 12 Abs. 3 ErbStG regelt die Bewertung von Grundvermögen und verweist im Gesetzeswortlaut mit § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG auf den sechsten Abschnitt, §§ 157 ff. BewG, des Bewertungsgesetzes. Der Gesetzgeber versteht unter dem zu übertragenden Grundvermögen nach § 176 BewG den zu bewertenden Grund und Boden, Gebäude und die dazugehörigen sonstigen Bestandteile und Zubehör. Darüber hinaus gehört nach § 176 Abs. 1 Nr. 2 BewG zum Grundvermögen auch das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum, das Teileigentum, das Wohnungsbaurecht und das Teilerbbaurecht nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Dies gilt jedoch nur insoweit, als es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen (§§ 158 und 159 BewG) oder um Betriebsgrundstücke (§ 99 BewG) handelt. Nicht in das Grundvermögen mit einzubeziehen sind nach § 176 Abs. 2 BewG Bodenschätze, Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile sind. Weitere Besonderheiten, wie z. B. wertbeeinflussende Belastungen privatre...

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