Klausur-Leitfaden Erbschaftsteuer und Bewertung
1. Aufl. 2025
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
III. Grundlagenwissen Erbschaftsteuerrecht und Bewertungsrecht
1. Vorüberlegungen
Die deutsche Erbschaftsteuer ist eine Erbanfallsteuer. Sie erfasst nicht den Nachlass des Erblassers, sondern die Bereicherung des jeweiligen Erwerbers. Je nach dem Gliederungskriterium ist sie eine
Landessteuer,
Besitzsteuer (obwohl sie auch Elemente einer Verkehrsteuer aufweist),
Steuer vom Vermögen,
Personensteuer,
direkte Steuer,
nicht laufend veranlagte Steuer.
Soweit das ErbStG Rechtsvorgänge und Begriffe des BGB anspricht (vgl. § 3 ErbStG), ist auch die bürgerlich-rechtliche Betrachtungsweise maßgebend. Für eine wirtschaftliche Betrachtungsweise bleibt nur geringer Spielraum. Das gilt vor allem im erbschaftsteuerlichen Teil des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts.
Im Bereich der Schenkungsteuer hat die wirtschaftliche Betrachtungsweise bei der Beurteilung von Sachverhalten größere Bedeutung. Es werden z. B. die §§ 40 und 41 AO angewandt, wonach bürgerlich-rechtlich unwirksame Vorgänge (gesetz- oder sittenwidriges Handeln, unwirksame Rechtsgeschäfte) schenkungsteuerrechtlich nach ihrem wirtschaftlichen Ergebnis zu beurteilen sind.
Grundsätzlich unterliegen folgende Vorgänge der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer:
Der Erwerb vo...