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Kindergeld; | Begründung eines Pflegekindschaftsverhältnisses im Erwachsenenalter
Ein zeitlich unbegrenzter Kindergeldanspruch nach dem Bundeskindergeldgesetz besteht für Kinder, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Für die Begründung eines Pflegekindschaftsverhältnisses ist es nicht erforderlich, daß dieses Kindschaftsverhältnis bereits vor Vollendung des 27. Lebensjahres bestanden hat. Der Annahme des für die Begründung eines Pflegekindschaftsverhältnisses erforderlichen ,,familienähnlichen Bandes'' steht es nicht entgegen, daß das Pflegeverhältnis erst im Erwachsenenalter des Pfleglings begründet wurde und dieser auch noch erheblich älter als der Betreuende ist. Dies hat jedenfalls dann zu gelten, wenn der Pflegling in seiner geistigen Entwicklung auf dem Stand eines Kindes stehengeblieben ist (