Kindergeldanspruch bei Kindesentziehung durch den anderen Elternteil
Leitsatz
Eine „Haushaltsaufnahme” als Voraussetzung für einen Kindergeldanspruch ist dann gegeben, wenn das Kind in die Familiengemeinschaft
mit einem dort begründeten Betreuungs- und Erziehungsverhältnis aufgenommen worden ist. Neben dem örtlich gebundenen Zusammenleben
müssen Voraussetzungen materieller (Versorgung, Unterhaltsgewährung) und immaterieller Art (Fürsorge, Betreuung) erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen sind für einen Elternteil nicht mehr erfüllt, wenn der andere Elternteil mit den minderjährigen Kindern
bereits vor 18 Monate aus der gemeinsamen Familienwohnung ausgezogen ist, die Kinder die bisherige Familienwohnung seitdem
nicht mehr betreten haben, die Ehe der Eltern inzwischen geschieden worden und der Aufenthaltsort der Kinder seit ihrem Auszug
unbekannt ist.
Fundstelle(n): PAAAJ-87596
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 30.12.2024 - 9 K 9025/24
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