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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 14 K 14131/22

Gesetze: ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c S. 1

Keine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c Satz 1 ErbStG für vom Erblasser niemals zu eigenen Wohnzecken genutzte Wohnung

Leitsatz

1. Eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c Satz 1 ErbStG kommt bei der gebotenen teologisch einschränkenden Auslegung der Vorschrift nicht in Betracht, wenn der Erblasser die betreffende Wohnung zu keinem Zeitpunkt zwischen deren Anschaffung und seinem Versterben zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (Anschluss an FG-Rechtsprechung).

2. Bei baulich voneinander getrennten Immobilien handelt es sich um steuer- und bewertungsrechtlich separate Vermögenswerte, die nicht aufgrund subjektiver Vorstellungen der Beteiligten als „Einheit” im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c ErbStG behandelt werden können.

Fundstelle(n):
VAAAJ-87594

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.12.2024 - 14 K 14131/22

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