Grundstücksveräußerung im Rahmen eines Sale-and-lease-back
Leitsatz
1. Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG umfasst auch einen Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks im
Rahmen des Sale-and-lease-back, wenn dieser als ein aus dem Betrieb einer von der Norm begünstigten Einrichtung resultierender
Gewinn anzusehen ist.
2. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (H 3.20 GewStR 2009 zu § 3 Nr. 20 GewStG, Stichwort („Umfang der Gewerbesteuerbefreiung”)
muss eine besondere Notwendigkeit einer Tätigkeit nicht dargelegt werden. Darzulegen ist vielmehr allein, dass die Tätigkeit
noch im Rahmen des Betriebs der Einrichtung erfolgt.
3. Der Gesetzgeber ist mit der gesetzlichen Normierung der Befreiungsvorschriften davon ausgegangen, dass die Befreiung von
Umsatzsatzsteuer und Gewerbesteuer in gleichem Umfang geregelt werden sollte.
Fundstelle(n): LAAAJ-87593
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.01.2025 - 8 K 8040/24
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