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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 8 K 8040/24

Gesetze: GewStG § 3 Nr. 20 Buchst. e

Reichweite der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG

Grundstücksveräußerung im Rahmen eines Sale-and-lease-back

Leitsatz

1. Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 20 Buchst. e GewStG umfasst auch einen Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks im Rahmen des Sale-and-lease-back, wenn dieser als ein aus dem Betrieb einer von der Norm begünstigten Einrichtung resultierender Gewinn anzusehen ist.

2. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung (H 3.20 GewStR 2009 zu § 3 Nr. 20 GewStG, Stichwort („Umfang der Gewerbesteuerbefreiung”) muss eine besondere Notwendigkeit einer Tätigkeit nicht dargelegt werden. Darzulegen ist vielmehr allein, dass die Tätigkeit noch im Rahmen des Betriebs der Einrichtung erfolgt.

3. Der Gesetzgeber ist mit der gesetzlichen Normierung der Befreiungsvorschriften davon ausgegangen, dass die Befreiung von Umsatzsatzsteuer und Gewerbesteuer in gleichem Umfang geregelt werden sollte.

Fundstelle(n):
LAAAJ-87593

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 14.01.2025 - 8 K 8040/24

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