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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  v. - 2 K 1378/23

Gesetze: EGV 883/2004 Art. 12; EGV 883/2004 Art. 68 Abs. 1; EGV 883/2004 Art. 68 Abs. 2 Satz 3; EStG § 62

Kindergeldanspruch in sog. Entsendungsfällen

Leitsatz

1. Die Koordinierungsregelung des Art. 68 der VO Nr. 883/2004 findet auch bei Zusammentreffen des nationalen Kindergeldanspruchs eines aus einem anderen Mitgliedstaat nach Deutschland entsandten Arbeitnehmers mit Ansprüchen auf Kindergeld für denselben Zeitraum und dieselben Kinder in einem anderen Mitgliedstaat Anwendung.

2. Der nationale Kindergeldanspruch gilt in Entsendungsfällen ohne Rentenbezug im Inland i. S. des Art. 68 Abs. 1 der VO Nr. 883/2004 als durch den Wohnort ausgelöst.

3. Wohnen die Kinder des entsandten Arbeitnehmers in dem anderen Mitgliedstaat, muss nach Art. 68 Abs. 2 Satz 3 der VO Nr. 883/2004 in Deutschland kein (Differenz-)Kindergeld gezahlt werden.

Fundstelle(n):
AAAAJ-87588

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz v. 13.02.2025 - 2 K 1378/23

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