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BFH Urteil v. - II R 207/81 BStBl 1984 II S. 494

Gesetze: GrEStEigWoG § 1 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

1. Die Grunderwerbsteuervergünstigung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStEigWoG darf nicht im Hinblick darauf versagt werden, daß dem erworbenen Gebäude zum Zeitpunkt des Erwerbs die Bezugsfertigkeit fehlte, sofern damals der Rohbau bereits vollendet war.

2. Eine Vollendung des Rohbaus in diesem Sinne liegt dann vor, wenn das statisch-konstruktive Gefüge, die Schornsteine, die Brandwände, die Treppen und die Dachkonstruktion fertiggestellt sind, so daß das Bauwerk Gegenstand der landesrechtlich geregelten Rohbauabnahme sein kann.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 494
BFHE S. 65 Nr. 141,
GAAAA-97806

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BFH, Urteil v. 04.04.1984 - II R 207/81

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