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Umsatzsteuerliche Fallstricke bei der Vermietung von Wohnungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 774Wer Wohnungen vermietet, sollte sich neben ertragsteuerlichen Aspekten auch mit umsatzsteuerlichen Implikationen vertraut machen. Dabei steht hauptsächlich im Fokus, wann die Vermietung einer Wohnung steuerfrei, und wann steuerpflichtig ist. Zudem sind insbesondere umsatzsteuerliche Besonderheiten im Bereich der Vermietung von Ferienwohnungen über Online-Portale zu beachten.
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Kurzfristige oder nicht nur kurzfristige Vermietung
[i]Kurzfristige und nicht kurzfristige VermietungDie Vermietung von Wohnungen ist grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG). In Fällen der kurzfristigen Beherbergung von Fremden gilt hingegen eine Umsatzsteuerpflicht (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Für die Frage, ob eine kurzfristige Beherbergung von Fremden vorliegt, kommt es auf die Absicht des Vermieters an, ob die Wohnung auf Dauer oder nur kurzfristig überlassen werden soll. Als zeitliches Kriterium für eine kurzfristige Beherbergung wird sich an einer beabsichtigten Vermietungsdauer von bis zu sechs Monaten orientiert. [i]Anknüpfung an das MietverhältnisDas Umsatzsteuerrecht knüpft an das Zivilrecht an und stellt für die Dauer der beabsichtigten Vermietungsdauer auf das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Miete...